Webdesign & Webhosting
Neuerstellung, Überarbeitung, Wartung & Betreuung oder Optimierung Ihrer Website inkl. passendem Webhosting mit Domain, SSL-Zertifikat und Emails.
Der 25. Mai 2018 rückt immer näher und damit der Zeitpunkt, an dem die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft tritt. Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die mit den persönlichen Daten von EU-Bürgern arbeiten, und macht damit neue Prozesse und einen strikteren Schutz solcher Daten erforderlich. Was das genau bedeutet und was bis zum 25. Mai noch alles zu tun ist, vor allem in Hinsicht Ihrer Website sehen Sie hier:
An einer Dateninventur führt kein Weg vorbei. Sie und Ihr Unternehmen müssen wissen, welche Daten wo, für welche Zwecke, wie lange verarbeitet werden, wer Zugriff hat und ob beziehungsweise, an wen diese weitergegeben werden. Insbesondere Ihre Website und Ihr Newslettersystem sollten überprüft werden.
Das Strafausmaß bei Verletzung der DSGVO:
Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens sind im Extremfall möglich!
Wer keine per SSL-Zertifikat verschlüsselte Verbindung zur Webseite hat, ist extrem gefährdet und muss mit Klagen und Abmahnungen rechnen. Ein grünes Schlosssymbol sowie das “https://..” in der Adresszeile bedeuten, dass Ihre Website Daten gesichert überträgt.
Es wird keine Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde (Datenverarbeitungsregister) mehr geben.
Stattdessen stärkere Verantwortung für Zuständige (derzeit „Auftraggeber“) und Auftragsverarbeiter (derzeit „Dienstleister“) und weitreichende Neuregelung der Pflichten bei der Datenverarbeitung.
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen („privacy by design/privacy by default“): Es sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und Verfahren (z.B. Pseudonymisierung) zu treffen, damit die Verarbeitung den Anforderungen der Verordnung genügt und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden. Datenschutzrechtliche Voreinstellungen sollen sicherstellen, dass grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden.
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ führen: Der Inhalt ist ähnlich den derzeitigen DVR-Meldungen und hat insbesondere die eigenen Kontaktdaten, die Zwecke der Verarbeitung, eine Beschreibung der Datenkategorien und der Kategorien von betroffenen Personen, die Empfängerkategorien, gegebenenfalls Übermittlungen von Daten in Drittländer, wenn möglich die vorgesehenen Löschungsfristen und eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen zu enthalten.
Die Pflicht zur Führung dieses Verzeichnisses gilt für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern nur dann nicht, wenn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung kein Risiko für die Rechte und Freiheiten
der betroffenen Personen birgt, die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt und keine Verarbeitung besonderer Datenkategorien bzw. keine Verarbeitung von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten umfasst.
(Leider fällt fasst jedes Unternehmen darunter, da bereits ein Kundenverzeichnis in Excel als Datenverarbeitung gilt, die nicht nur gelegentlich erfolgt)
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind sowohl den nationalen Aufsichtsbehörden (ohne unangemessene Verzögerung – möglichst binnen höchstens 72 Stunden nach dem Entdecken; außer die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten) als auch der betroffenen Person (ohne unangemessene Verzögerung, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die persönlichen
Rechte und Freiheiten bewirkt) zu melden.
Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei Verarbeitungsvorgängen, die (insbesondere bei Verwendung neuer Technologien) aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben.
Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der für die Verarbeitung Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft.
Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht für Unternehmen (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter), wenn die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder die Kerntätigkeit in der umfangreichen Vearbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen/Straftaten besteht.
a) Informationen und Betroffenenrechte sind ohne unangemessene Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats zu erledigen (diese Frist kann um höchstens weitere 2 Monate verlängert werden)
b) Auskunftsrecht (ua auch über geplante Speicherdauer)
c) Recht auf Berichtigung
d) Recht auf Löschung und auf „Vergessenwerden“
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
f) Mitteilungspflicht bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung an alle Empfänger
g) Recht auf Datenübertragbarkeit
h) Widerspruchsrecht
i) Regelungen betreffend automatisierte Generierung von Einzelentscheidungen einschließlich profiling
j) Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörden werden erweitert, insbesondere auch Verhängung von hohen Geldstrafen
LEBENSLAUF EINES DATENSATZES:
Gibt es eine Grundlage für die Datenverarbeitung (z.B. Vertrag, Einwilligung, Gesetz, …)?
Wurden die Informationspflichten gegenüber der betroffenen Person erfüllt?
Wurden die Grundsätze der Verarbeitung eingehalten (Speicherbegrenzung, Datenminimierung, …)?
Sind Datensicherheitsmaßnahmen angepasst und auf dem aktuellen Stand? Werden Daten regelmäßig gesichert?
Können Sie rechtzeitig auf Anfragen von Kunden, Mitarbeitern, u. A. reagieren?
Haben Sie ein Protokoll Ihrer Datenverarbeitungsvorgänge erstellt? Wurden Risiken eingeschätzt?
Werden Daten weitergegeben? Gibt es dafür eine Grundlage? Ziehen Sie Auftragsverarbeiter heran? Haben Sie dafür einen schriftlichen Vertrag?
Werden die Daten wieder gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind?
Werden Daten gelöscht, wenn ein Antrag darauf gestellt wird?
Wurde allen Datenempfängern mitgeteilt, dass eine Löschung/Richtigstellung durchgeführt wurde?
Um die DSGVO gesetzeskonform umzusetzen und Abmahnungen bzw. Strafen zu verhindern, bieten wir Ihnen einen Check Ihrer bestehenden Website an. Da sich viele Details ändern, müssen sämtliche Prozesse, die Nutzer- und oder Kundendaten verarbeiten, überprüft werden. Konkret sind hier Änderungen an Newsletter, Formularen (z.B. Kontaktformular), Login-Bereichen, Datenschutzerklärungen, Social Media Plugins und Cookies vorzunehmen. Außerdem stuft der Google Chrome Browser ab Juli 2018 alle Websites die nicht per SSL Zertifikat verschlüsselt werden als unsicher ein. Zusätzlich ist man mit Inkrafttreten der DSGVO höchst gefährdet für Abmahnungen und Strafen, wenn personenbezogene Daten nicht verschlüsselt per SSL übertragen werden.
Nach dem Grundcheck erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen. Diese können wir gerne bei Ihrer Website inkl. Umstellung auf SSL-Verschlüsselung auf Regiebasisverechnung vornehmen.* Weiters kommt für die Bereitstellung eines SSL-Zertifikats eine jährliche Nutzungsgebühr je nach Anbieter hinzu.
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern eine komplette Beratung und Umsetzung zur rechtskonformen Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen an.
*Wir sind bemüht Ihre Onlinepräsenzen in jedem Hinblick Datenschutz-Fit zu machen, aber dennoch können wir keine Haftung dafür übernehmen, da Sie als Medieninhaber und Herausgeber der Website für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten haften.
Neuerstellung, Überarbeitung, Wartung & Betreuung oder Optimierung Ihrer Website inkl. passendem Webhosting mit Domain, SSL-Zertifikat und Emails.
Steigern Sie Ihre Website-Zugriffe durch eine gezielte Suchmaschinenoptimierung und generieren Sie zusätzliche Kunden durch Suchmaschinenwerbung.
Nutzen Sie die Chance, sich mit Ihrer Zielgruppe zu vernetzen und mit zielgruppenorienterter Werbung neue Kunden zu gewinnen.
Steigern Sie Ihre Umsätze, binden Sie Ihre Kunden noch besser und messen Sie dabei den Erfolg mit Email-Newsletter-Marketing.
Visitenkarten, Briefpapier, Kuverts, Flyer, Broschüren, Plakate, Aufkleber, Werbeartikel uvm.
Jedes Projekt beginnt mit einer genauen Analyse, um sich ein Bild vom jetzigen Stand und Optimierungsmöglichkeiten zu machen. Danach besprechen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Wünsche und definieren die Projekt-Ziele.
Auf Grundlage der Analyse und Vorgespräche erstellen wir Ihnen ein passgenaues Konzept für Ihr Projekt.
Natürlich übernehmen wir für Sie auch die zuverlässige Umsetzung unserer Vorschläge und unterstützen Sie bestmöglich bei der Realisierung Ihrer Ziele.
Auch nach dem erfolgreichen Abschluss eines Projekts stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und übernehmen auf Wunsch die laufende Betreuung und Wartung.
Selbstverständlich behalten wir immer aktuelle Trends und Entwicklungen im Blick und stellen Ihnen geeignete Maßnahmen zur Weiterentwicklung Ihrer Projekte vor.
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